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Schulrecht

Im Bundesland Niedersachsen gelten umfangreiche schulrechtliche Vorgaben. In den letzten Jahren hat sich besonders viel geändert.

 

Hier Links zu einigen wichtigen Gesetzen, Verordnungen und Erlassen.

Waffenerlass

Der Erlass „Verbot des Mitbringens von Waffen usw. in Schulen“ vom 1.7.1977 (SVBl. S. 180, 290) verbietet das Mitbringen von Waffen im Sinne des Bundeswaffengesetzes in die Schule oder zu Schulveranstaltungen. Dieses Verbot gilt auch für volljährige Schülerinnen und Schüler, die entweder im Besitz einer Erlaubnis zum Führen einer Waffe sind oder erlaubnisfreie Waffen erwerben dürfen.

 

Als im Bundeswaffengesetz verbotene Waffen werden beispielhaft ausdrücklich genannt:

  • Spring- oder Fallmesser
  • Stahlruten
  • Totschläger
  • Schlagringe
  • Schusswaffen (einschließlich Schreckschuss, Reizstoff- und Signalwaffen, Gassprühgeräte usw.)
  • Hieb- und Stoßwaffen.

 

Darüber hinaus ist das Mitbringen von

  • Munition jeder Art
  • Feuerwerkskörpern
  • Schwarzpulver
  • Chemikalien, die geeignet sind, für explosiver Verbindungen genutzt zu werden verboten.

 

Jeweils zu Beginn eines Schuljahres sind die Schülerinnen und Schüler über den Inhalt des Waffnerlasses zu belehren und darauf hinzuweisen, dass ein Verstoß gegen das Verbot des Mitbringens von Waffen ein Erziehungsmittel oder eine Ordnungsmaßnahme zur Folge haben kann.

 

Den Erziehungsberechtigten ist jeweils bei der Aufnahme in eine Schule ein Abdruck des Waffenerlasses zur Kenntnis zu geben.

Kerncurricula für die Grundschule

  • Deutsch
  • Mathematik
  • Sachunterricht
  • Evangelischer Religionsunterricht
  • Englisch
  • Musik
  • Kunst
  • Textiles Gestalten
  • Werken
  • Sport

Kontakt

Grundschule Lage
Dorfstr. 69
49828 Lage

 

Tel.: 05941 783

E-Mail:

IServ

Schulsong